Schlagwort: Polizeigewalt

  • Wir müssen über rassistische Polizeigewalt sprechen

    Am Ostersamstag wurde der 21-jährige Lorenz A. von einem Polizisten von hinten erschossen. Drei Schüsse trafen den jungen Schwarzen Mann in den Rücken, in die Hüfte und in den Kopf.

    Inzwischen ist bekannt, dass Lorenz A. an der Tür eines Clubs in Oldenburg von einem Türsteher abgewiesen wurde, woraufhin es zu einem Streit kam und dieser Pfefferspray versprühte. Lorenz A. habe beim Weglaufen mit einem Messer gedroht. Daraufhin sei die Polizei eingetroffen. Laut Staatsanwaltschaft soll Lorenz auch in deren Richtung Reizgas gesprüht haben. Dann schoss ein Polizist fünfmal auf ihn.

    In diesem Jahr wurden bereits elf Menschen durch die Polizei getötet. 2024 waren es 22, doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Wie kann das sein? Immer wieder wird bekannt, wie Polizist*innen auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen schießen. Oft sind es Menschen, die wie Lorenz A. Schwarz sind oder als migrantisch gelesen werden.

    Rassismus ist ein strukturelles Problem innerhalb der Polizei. Das zeigen nicht nur zahlreiche Befragungen und Studien, sondern auch die wachsende Anzahl an Vorfällen wie rassistische und rechtsextreme Chatgruppen, die öffentlich werden. Im Fall von Lorenz A. ermittelt nun die Polizei in Delmenhorst gegen ihren Kollegen. In Delmenhorst starb 2021 der 19-jährige Qosay K. in Polizeigewahrsam. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

    Während in den sozialen Medien und auf der Kundgebung in Oldenburg Tausende ihre Bestürzung, Wut und Trauer über den Tod von Lorenz A. teilen, gibt es auch Menschen, die den Polizisten feiern und den Getöteten rassistisch beleidigen. Und es gibt viele, die die Tat relativieren. Schließlich sei er gewalttätig gewesen und habe Menschen bedroht, sagen sie.

    Freunde von Lorenz A. teilen auf der Kundgebung ihre Erinnerungen an ihn. Als müssten sie als Trauernde zusätzlich auch noch das Narrativ vom aggressiven Schwarzen Mann aufbrechen. Als müssten sie zeigen, dass Lorenz A. ein vielseitig interessierter Mensch war, der seine Freunde zum Lachen brachte und motivierte. Sie wollten, dass der wahre Lorenz in Erinnerung bleibt.

    Dass dies notwendig ist, ist perfide. Immer wieder müssen sich rassifizierte Menschen beweisen, rechtfertigen, dass Rechte auch für sie gelten. Es spielt keine Rolle, ob Lorenz A. in der Vergangenheit straffällig geworden ist. Als ihn die Kugeln trafen, ging er nicht auf die Polizisten zu. Nichts deutet darauf hin, dass er sie mit einem Messer bedroht hat.

    Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen muss dieser Fall eine Debatte darüber auslösen, wie wir gesellschaftlich, politisch und rechtlich damit umgehen, dass sich Schwarze Menschen von der Polizei nicht geschützt fühlen. Dass sich immer mehr Sicherheitsbeamt*innen politisch rechts einordnen. Dass immer mehr Menschen durch Dienstwaffen getötet werden. Dass immer noch keine unabhängigen Stellen gegen die Polizei ermitteln.

  • Rassistische Polizeigewalt in Deutschland: Ein Schweigen, das Leben kostet

    Die Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizisten, die im März dieses Jahres den 46-jährigen Gambier Lamin Touray erschossen haben, verdeutlicht erneut, wie tief verwurzelt das Problem der rassistischen Polizeigewalt in Deutschland ist.

    Am Ostersamstag dieses Jahres wurden vierzehn Beamte wegen eines Streits gerufen und trafen auf Touray, der sich laut Berichten in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Trotz der prekären Lage griffen die Polizisten zu tödlicher Gewalt. Laut Polizei soll Touray ein Messer bei sich getragen haben, jedoch sind die genauen Umstände der Eskalation weiterhin umstritten. Auf einem aufgenommenen Video des Einsatzes sind die tödlichen Schüsse zu sehen, was die Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit des Einsatzes noch drängender macht.

    Gegenüber der NOZ äußerten Anwohner*innen und Augenzeugen deutliche Kritik am Vorgehen der Polizei. Viele hinterfragen, warum der Einsatz so eskalieren musste, besonders da ihnen bewusst war, dass Lamin Touray sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Die Anwohner*innen betonen, dass Touray bereits seit Jahren in der Nachbarschaft lebte und als friedlich bekannt war. Einige Stimmen äußerten, dass die Polizei unverhältnismäßig schnell zur Waffe gegriffen habe, anstatt alternative Mittel einzusetzen, um die Lage zu beruhigen.

     

    Eine lange Liste „tragischer“ Fälle

    Der Tod Tourays ist längst kein Einzelfall. Der Schock, die Trauer und die Wut, die nach seinem Tod die Gemeinschaften erfassten, fügen sich in eine lange Liste „tragischer“ Fälle ein. Doch das System bleibt taub – taub gegenüber dem Schmerz und dem Leiden marginalisierter Bevölkerungsgruppen, die von der Polizei nicht geschützt, sondern bedroht werden. Deutschland verweigert sich weiterhin, das Problem der strukturellen rassistischen Gewalt in den eigenen Institutionen konsequent anzugehen und anzukämpfen.

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen einzustellen, erinnert an eine gefährliche Normalität. Eine Normalität, in der Schwarze Menschen in diesem Land kontinuierlich als „Gefährder“ und „Bedrohung“ wahrgenommen und behandelt werden – eine Wahrnehmung, die tief in Rassismen und Vorurteilen verwurzelt ist. Lamin Touray war in diesem Jahr nicht das erste Opfer rassistischer Polizeigewalt, und er wird nicht der letzte gewesen sein. Die Liste wächst, und mit jedem neuen Namen wächst auch die Frustration in den Gemeinschaften, die Tag für Tag um ihre Rechte, ihre Würde und ihr Leben kämpfen.

    Bereits im Fall von Amin Farah, der vor zwei Jahren durch einen von Polizisten ausgeübten Kopfschuss in Frankfurt starb, zog sich das Verfahren über lange Zeit hin, ohne dass jemals echte Rechenschaft erreicht werden konnte. Sein Bruder legte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein und forderte Gerechtigkeit ein. Doch wie so oft steht das System auf der Seite der Täter, nicht der Opfer.

    Es ist bezeichnend, dass auch im Fall des 16-jährigen Mouhamed Dramé, der ebenfalls 2022 von der Polizei erschossen wurde, das Verfahren immer noch läuft. Der Polizist entschuldigte sich. Doch keine Entschuldigung kann ein Leben zurückbringen oder den strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei beseitigen.

     

    Rassistische Gewalt als System

    Es geht nicht um einzelne „Fehltritte“ von Beamt*innen, sondern um eine tiefgreifende und systematische Verankerung von Rassismus in deutschen Institutionen. Dieser Rassismus manifestiert sich nicht nur in der Polizeigewalt, sondern in der gesamten Gesellschaft und Politik, die diese Gewalt dulden und rechtfertigen. Der Mord an Lamin Touray ist kein isolierter Vorfall – er ist Teil eines Systems, das Menschen wie ihn als Bedrohung ansieht, statt als schützenswerte Individuen. Und dieses System wird erst dann eine Veränderung erfahren, wenn Deutschland bereit ist, die Augen zu öffnen und Verantwortung zu übernehmen.

    Wie viele Menschen müssen noch sterben, bis Deutschland sich der rassistischen Gewalt in seinen Polizeikräften stellt? Die Antwort bleibt erschreckend offen. Während Deutschland gerne Empörung über Polizeigewalt in den USA äußert, scheint es blind gegenüber der Brutalität vor der eigenen Haustür. Es ist leichter, Missstände in anderen Ländern anzuprangern, als sich der hässlichen Realität im eigenen Land zu stellen. Doch es gibt keinen Unterschied zwischen den Familien, die in den USA um George Floyd trauern, und denjenigen in Deutschland, die Lamin Touray, Amin Farah oder Mouhamed Dramé verloren haben. Ihr Schmerz ist derselbe, und ihre Stimmen dürfen nicht länger ignoriert werden.

     

    Kollektive Solidarität mit Betroffenen

    Die Betroffenen rassistischer (Polizei-)Gewalt werden nicht aufhören, für ihre Rechte zu kämpfen. Sie werden nicht aufhören, die strukturellen Missstände anzuprangern, die sie tagtäglich unterdrücken. Doch sie dürfen in diesem Kampf nicht allein gelassen werden. Deutschland muss als Ganzes aufwachen und erkennen, dass es seine eigenen Strukturen des Rassismus und der Unterdrückung durchbrechen muss. Es braucht die Solidarität aller Menschen, die bereit sind, für eine gerechtere und gleichberechtigtere Gesellschaft einzustehen.

    Die Zeit für oberflächliche Solidaritätsbekundungen ist vorbei. Was es braucht, ist kollektives Handeln, kollektiver Widerstand und die klare Botschaft, dass Menschenleben nicht länger dem rassistischen System geopfert werden dürfen. Wir sind mehr als bloße Zahlen, mehr als Schlagzeilen in den Nachrichten. Unsere Leben zählen, und wir haben das gleiche Recht auf Schutz, Würde und Leben wie jede*r andere in diesem Land.

  • 5 Tipps für von Rassismus betroffene Opfer von Polizeigewalt

    Erst Anfang dieses Jahres ist ein junger Mann aus Guinea in Nordrhein-Westfalen nach einem Polizeieinsatz in einer Erstaufnahmeeinrichtung ums Leben gekommen. Er soll die Beamten tätlich angegriffen haben. Nachdem er schließlich überwältigt werden konnte, verlor er noch im Krankenwagen das Bewusstsein, schließlich erlag er seinen Verletzungen im Krankenhaus. Ein weiterer Fall, der Debatten um Polizeigewalt auslöste: Der 16-jährige Mouhamed Dramé kam bei einem Polizeieinsatz in der Dortmunder Nordstadt ums Leben – nachdem er mit Schüssen aus der Maschinenpistole eines Beamten getroffen wurde. Auch Taser und Pfefferspray kamen zum Einsatz.

    Besonders auffällig ist hier gewesen, dass die Bodycams, welche den Einsatz der Polizisten dokumentieren sollen, ausgeschaltet waren. Es stellt sich die Frage: War ein solcher Einsatz gegen einen gerade einmal 16-jährigen Jungen wirklich nötig?

    Racial Profiling und Polizeigewalt

    Die Liste solcher Fälle ist lang – hier reiht sich auch der nach fast 20 Jahren immer noch nicht gelöste Fall des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers Oury Jalloh ein. 2005 verbrannte er qualvoll in einer Polizeizelle, obwohl er unter der Obhut mehrerer Polizisten stand. Ob es ein Unfall oder eine vorsätzliche Tatbegehung war, ist bis heute nicht klar. Die Angehörigen des Opfers sowie auch viele andere Experten, die sich mit dem Fall beschäftigen, gehen von Mord aus. Die Familie des Opfers ist mittlerweile vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen.

    Täglich berichten Menschen mit Migrationsgeschichte zudem, von Polizeikontrollen betroffen zu sein, obwohl es hierzu keinen Anlass gegeben habe. Verdachtsunabhängige Kontrollen, also Racial Profiling, bezeichnet das Phänomen, dass ohne sachlichen Grund wegen des Aussehens, der ethnischen Zugehörigkeit oder religiöser Symbole ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wird. Damit werden vor allem nicht-weiße Menschen einem Generalverdacht ausgesetzt. Häufig ist diese Praxis jedoch rechtswidrig und lässt sich gerade vor dem grundrechtlich geschützten Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz nicht rechtfertigen.

    Polizeikontrollen an Bahnhöfen, wie sie häufig vorkommen und vor allem Schwarze Menschen betreffen, werden dadurch gerechtfertigt, dass Gewalt und Betäubungsmittelverkäufe ausschließlich von diesen ausgingen. Dieser Generalverdacht ist nicht nur diskriminierend, sondern auch falsch und kann und sollte nicht geduldet werden.

    Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

    1. Schreib dir unbedingt den Namen des handelnden Beamten und der Dienststelle auf. Spricht Zeugen an, um im Nachhinein gegen die Maßnahme vorgehen zu können, zum Beispiel in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
    2. Gerichtlich kann eine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden und festgestellt werden, dass eine Maßnahme möglicherweise rechtswidrig war.
    3. Solltest du körperliche Gewalt durch einen oder mehrere Beamt*innen erfahren haben, dokumentiere mögliche Verletzungen anhand von Fotos und suche eine*n Ärzt*in auf, der*die deine Verletzungen attestiert und dokumentiert.
    4. Solltest du dich dazu entscheiden, Strafanzeige zu erstatten, ist es ratsam, vorher Rechtsbeistand zu suchen und den Vorfall genaustens zu schildern.
    5. Auch kann auf zivilrechtlichem Wege ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

    Weitere Hilfe findest du bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese informieren über Rechtsschutzmöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen könntest und solltest. Eine Auflistung weiterer Anlaufstellen findest du hier.

  • Juristin und Kriminologin Laila Abdul-Rahman über Polizeigewalt

    Über 90 % der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamt*innen wegen Gewaltausübung werden eingestellt. Die Studie Körperverletzungen im Amt durch Polizeibeamt*innen (KviAPol) gibt durch Befragungen von über 3300 Betroffenen und über 60 qualitative Interviews von Polizist*innen und anderen Menschen aus der Justiz tiefe Einblicke. Juristin und Kriminologin Laila Abdul-Rahman hat an der Studie mitgearbeitet und diese Befragungen teils durchgeführt und ausgewertet.

     

    In welchem Rahmen darf die Polizei Gewalt anwenden und was wird im Kontrast dazu in der Studie unter Gewaltanwendung verstanden?

    Die Polizei ist als Exekutivbehörde unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Gewalt anzuwenden. Das wird Unmittelbarer Zwang genannt und dieser ist dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und insbesondere, wenn das Verhältnismäßigkeitsgebot gewahrt ist, zulässig. Gewalt ist also auch für die Polizei immer nur das allerletzte Mittel.

    Zunächst müssen Polizist*innen schauen, ob es andere Mittel gibt, die dazu führen könnten, dass die polizeiliche Maßnahme auch ohne Gewalt durchgeführt werden kann. In unserer Studie ging es letztendlich nicht darum, dass wir jetzt aus einer rein juristischen Perspektive in einzelnen Fällen prüfen, ob Situationen noch verhältnismäßig waren oder nicht. Es ging uns vielmehr darum zu sagen: Nicht immer, aber sehr häufig sind polizeiliche Gewaltanwendungen umstritten. Wir fragen uns einerseits, warum oder wie kam es dazu, dass die Betroffenen in unserer Befragung sagen „Wir haben polizeiliche Gewaltanwendung als übermäßig wahrgenommen“ und was auf der anderen Seite die polizeiliche Sichtweise darauf ist.

    „Nicht immer, aber sehr häufig sind polizeiliche Gewaltanwendungen umstritten“

    Letztendlich haben wir festgestellt, dass es verschiedene Sichtweisen auf das Thema geben kann. Es ist häufig sehr unterschiedlich, was eine Person als verhältnismäßig empfindet und das sind letztlich gesellschaftliche Fragen, denen wir uns versuchen in der Studie zu nähern, um aufzuzeigen, dass es immer auch einen gewissen Spielraum gibt, um sowas zu beurteilen.

    Insgesamt fühlten sich 1/3 der Befragten während des Vorfalls diskriminiert und weitere 15 % bejahten dies zumindest zum Teil. Marginalisierte Gruppen unterliegen laut der Studie einem höheren Diskriminierungsrisiko. Wie kommt es dazu?

     Dass marginalisierte Gruppen einem besonderen Risiko unterliegen, folgern wir einerseits aus der Befragung von Betroffenen, aber tatsächlich auch aus den Interviews mit Polizeibeamt* innen. Das Ergebnis ist also nicht nur Eigenwahrnehmung. Polizeibeamt*innen haben von problematischem Verhalten von Kolleg*innen oder von Strukturen berichtet, die ein besonderes Risiko darstellen. Das kann unter anderem am Erfahrungswissen von Polizist*innen liegen.

    Damit ist gemeint, dass Polizeibeamt*innen in ihrer Arbeit nicht jedes Mal ganz neu entscheiden, sondern sie entscheiden in Situationen natürlich auf Grundlage der Erfahrungen, die sie in ihrem Beruf gesammelt haben. Das ist letztendlich, wie für jeden anderen Menschen auch, ein Einfallstor für rassistisches Wissen, welches in der Gesellschaft vorherrscht. Da geht es nicht nur um explizit rassistische Einstellungen, sondern um implizites Wissen, also um Stereotype, die man im Kopf hat, die einem vielleicht gar nicht die ganze Zeit präsent sind. Wenn man dann im Polizeiberuf zusätzlich noch negative Erfahrungen mit bestimmten Gruppen macht, dann können sich eben diese rassistischen Stereotype und Vorurteile verfestigen, sofern man diese nicht ausreichend reflektiert.

    Zum Beispiel wurde in den Interviews geschildert, dass etwa bei Streifefahrten in einem Viertel mit einem hohen Migrationsanteil gleichzeitig die Kriminalitätsbelastung als hoch wahrgenommen wird. Dann kann es relativ schnell passieren, dass eine gedankliche Verbindung zwischen Migration und Kriminalität entsteht. Manche Polizist*innen berichteten, dass sie durchaus in bestimmte Gebiete mit einem hohen Migrationsanteil anders in den Einsatz reingehen als woanders.

    „Das ist letztendlich, wie für jeden anderen Menschen auch, ein Einfallstor für rassistisches Wissen“

    Es kann Einzelfälle geben, in denen man härter durchgreifen muss, aber es ist ein Problem, wenn man solche Annahmen pauschalisierend auf eine ganze Gruppe von Menschen überträgt. Aus polizeilicher Sicht werden dadurch bestimmte Personen nur aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft etwa als respektloser oder gefährlicher wahrgenommen, sodass dann auch die Hemmschwelle geringer sein kann, gegenüber diesen Personen eine Maßnahme mit Gewalt durchzusetzen.

    Als psychische Folgen der Vorfälle wurde von Betroffenen ein Ohnmachtsgefühl und ein Vertrauensverlust in den Staat beschrieben. Obwohl People of Color keine schwereren körperlichen Verletzungen als weiße Personen erfahren haben, waren sie jedoch stärker psychisch belastet. Warum ist das so und welche Folgen zieht ein solcher Vertrauensverlust nach sich?

    Eine Erklärung ist, dass eben zusätzlich zu der Gewalterfahrung noch hinzukommt, dass man sich diskriminiert gefühlt hat. Es kommt zu einer Art Doppelviktimisierung, also einerseits die psychische Belastung durch die körperliche Gewalterfahrung, aber gleichzeitig auch durch das Gefühl, aufgrund seiner Herkunft oder wie man eben wahrgenommen wird, diese Gewalt erfahren zu haben.

    Zusätzlich haben uns People of Color häufiger berichtet, dass sie solche Situationen schon öfter erlebt haben. Das waren nicht in allen Fällen immer Gewaltsituationen, aber Diskriminierungssituationen, die für die meisten nicht das erste Mal vorkamen. Das führt auf lange Sicht dazu, dass man sich psychisch stärker belastet fühlt und das Vertrauen in den Staat verliert. Der Vertrauensverlust ist bei diesen Personen dann sehr nachhaltig.

    Diskriminierung ist immer ein Thema und gerade wenn Diskriminierung durch den Staat erfolgt, ist es natürlich ein Problem, über das man sprechen muss. Einerseits ist es gut für eine Gesellschaft, sich mit diesen Diskriminierungserfahrungen auseinanderzusetzen und das auch als Chance zu sehen, dass Menschen das jetzt mehr thematisieren. Gleichzeitig handelt es sich um einen Zustand, in dem wir uns fragen müssen, wie es sein kann, dass das so viele Menschen betrifft und wir müssen schauen wie eine staatliche Behörde wie die Polizei damit umgeht.

    „Wenn Diskriminierung durch den Staat erfolgt, ist es natürlich ein Problem, über das man sprechen muss“

    Im Hinblick auf die gesamte Betroffenengruppe kamen die Befragten überwiegend im Rahmen von Demonstrationen und Großveranstaltungen in Kontakt mit der Polizei, während Menschen mit Migrationshintergrund vor allem in Personenkontrollen oder Konflikten, zu denen die Polizei dazu gerufen wurde, mit Polizeibeamt*innen zusammentrafen. Gehen diese Erkenntnisse einher mit Vorwürfen ggü. der Polizei bezüglich Racial Profiling?

    Da wir uns nur Situationen angeschaut haben, in denen es auch zu Gewalt kam, sind wir keine Racial Profiling-Studie. Dafür müsste man sich Kontrollsituationen insgesamt anschauen. Man kann also nicht direkt den Schluss ziehen, dass wir quasi bestätigt haben, dass People of Color häufiger in Deutschland kontrolliert werden. Nichtsdestotrotz bestätigen unsere Daten schon die Tendenz, die wir auch in vielen anderen Betroffenenberichten oder Studien sehen.

    Man sieht, dass es sich je nach Einsatzsituation unterscheidet, wer eigentlich von polizeilicher Gewalt betroffen ist. Dabei sollte man sich vor Augen führen, dass es natürlich auch ein großes Problem ist, wenn ich zu einer Demonstration gehe und dort Gewalt erlebe. Ich kann aber entscheiden, zu einer Demonstration zu gehen oder nicht. Menschen, die hingegen aufgrund ihres Äußeren, aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft häufiger kontrolliert werden, die können letztendlich nichts daran ändern. Sie könnten nur noch zu Hause bleiben.

    Tatsächlich wird als Folge der Vorfälle auch von Vermeidungsverhalten in der Studie berichtet, also dass Personen versuchen, nicht mehr an bestimmte Orte zu gehen. Aber das ist natürlich sehr schwierig, wenn man am Leben teilnehmen will und zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss.

    „Es unterscheidet sich je nach Einsatzsituation, wer eigentlich von polizeilicher Gewalt betroffen ist“

    Insgesamt haben 19 % der Betroffenen sogar von schweren physischen Verletzungen berichtet. Dennoch gaben nur 9 % an, dass für sie eine Anzeige in Betracht kommt. Welche Befürchtungen haben die Betroffenen?

    Die Befragten haben überwiegend angegeben, dass sie nicht davon ausgegangen sind, dass eine Anzeige am Ende mit Erfolg gekrönt wäre. In den Ermittlungsverfahren ist die Einstellungsquote sehr hoch. Wir haben nur eine Anklagequote von 2 % und dieses Wissen haben viele Betroffene spätestens dann, wenn sie sich anwaltlich beraten lassen, was tatsächlich auch ein gewisser Anteil tut.

    Wir haben auch Interviews mit Anwalt*innen geführt, die uns erzählt haben, dass sie aufgrund der hohen Einstellungsquote in vielen Fällen davon abraten, eine Anzeige gegen Polizeibeamt*innen zu stellen, außer man hat wirklich sehr gute Beweise, wie etwa ein Video, auf dem man deutlich die Gewaltanwendung sieht. Wenn es keine weiteren Zeug*innen und auch kein Video gibt, dann ist einfach die Beweislage sehr schwierig. Es steht Aussage gegen Aussage.

    „In den Ermittlungsverfahren ist die Einstellungsquote sehr hoch“

    Zusätzlich kann durchaus die Glaubwürdigkeit der Betroffenen im Vergleich zu der der Polizeibeamt*innen bei der Staatsanwaltschaft, aber auch vor Gericht als geringer eingeschätzt werden. Einige haben auch Angst davor, dass sie am Ende selbst mit Konsequenzen rechnen müssen. Es gibt dann häufig auch Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und da muss man eben sagen, dass dort die Einstellungsquoten viel geringer und die Verurteilungsquoten sehr hoch sind.

    Ein strukturelles Problem dieser Strafverfahren, das die hohe Einstellungsquote in Fällen von übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizist*innen begünstigten kann, ist laut eurer Studie das sog. Geradeschreiben von polizeilichen Berichten?

    Häufig ist es so, dass zunächst durch die Staatsanwaltschaft die polizeilichen Berichte angefordert werden. Die Polizei muss immer einen Bericht über ihre Einsätze schreiben und dabei kann es auch zum sogenannten Geradeschreiben kommen. Das ist tatsächlich ein Begriff, den wir uns nicht ausgedacht haben, sondern der uns mehrfach in den Polizeiinterviews genannt wurde.

    Man schreibt keine Lüge auf, aber es fängt zum Beispiel damit an, dass man möglicherweise nicht jedes Detail in den Bericht reinnimmt. Aus der Perspektive des Beamten, der die Gewalt angewendet hat, wird das Geschehen dann natürlich so dargestellt, dass das am Ende auch rechtssicher und verhältnismäßig ist. Da werden keine Zweifel reingeschrieben, die er oder sie bei der Gewaltanwendung möglicherweise hatte. Vorgesetzte erwarten auch von ihren Mitarbeitenden, dass solche Berichte am Ende nicht von der Staatsanwaltschaft beanstandet werden können.

    „Da werden keine Zweifel reingeschrieben, die er oder sie bei der Gewaltanwendung möglicherweise hatte“

    Das ist sicherlich bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar und normal, hat aber die Gefahr, dass das letztlich ein Bericht ist, der aus einer ganz bestimmten Perspektive, nämlich aus der polizeilichen Perspektive, geschildert wird. Damit liegt die Definitionshoheit, also die Möglichkeit zu definieren, wie diese Situation damals war, bei der Polizei und das kann sich dann in den Ermittlungen häufig durchsetzen. Diese Struktur kann man nur brechen, indem man nicht davon ausgeht, dass ein Polizeibericht ein rein objektives Beweismittel ist, welches die Wahrheit quasi widerspiegelt, sondern dass dieser auch eine subjektiv geprägte Perspektive darstellt, die man entweder durch eine mündliche Vernehmung noch mal hinterfragen oder durch andere Beweismittel kontrollieren müsste.

    In der Studie wird andererseits aufgezeigt, dass es auch für Polizeibeamt*innen hohe Hürden gibt, die Legitimität einer Maßnahme von Kolleg*innen anzuzeigen. Sind damit rechtliche oder vor allem strukturelle Hürden innerhalb der Gemeinschaft von Polizeibeamt*innen gemeint? 

    Zum einen ist es natürlich eine kollegiale Hürde. Im Polizeiberuf ist man ganz stark darauf angewiesen, dass man unter den Kolleg*innen zusammenhält, da man zusammen auch gefährliche Situationen durchlebt. Da ist es sicherlich auch menschlich nachvollziehbar, dass es schwierig ist zu sagen „Du hast was falsch gemacht, ich sage jetzt gegen dich aus“. In unseren Interviews wurde uns berichtet, dass das nur in Fällen gemacht wird, die wirklich sehr schwerwiegend waren.

    Es gibt oft einen Graubereich, in dem viele sagen, dass sie es anders gemacht hätten oder dass es vielleicht nicht das gänzlich mildeste Mittel war, was man hätte finden können. Von einer Aussage gegen Kolleg*innen wird dann trotzdem abgesehen. Oft wisse man nicht, ob das jetzt wirklich schon rechtswidrig war. Dann kommt es auch so ein bisschen auf die Kultur an, die man dort, wo man eingesetzt ist, vorfindet. Also ob sowas vielleicht vom Vorgesetzten irgendwie gefördert wird oder ob man da eher das Gefühl hat, man darf eigentlich keine Fehler thematisieren oder machen.

    „Zum einen ist es natürlich eine kollegiale Hürde“

    Andererseits kann es auch sein, dass Beamt*innen dann selber überlegen müssen, wenn sie in der Situation dabei waren, ob sie sich vielleicht selbst strafbar gemacht haben, weil sie natürlich grundsätzlich auch dazu verpflichtet gewesen wären einzugreifen, wenn es zu einer übermäßigen Handlung kommt.

    Gibt es einen Reformbedarf in der Ausbildung von Polizist*innen im Hinblick auf eine Sensibilisierung in Bezug auf Gewaltanwendungen sowie den Umgang damit? 

    In der Ausbildung von Polizist*innen hat sich in den letzten Jahren schon einiges getan. Man muss sich vor Augen führen, dass obwohl die Ausbildung natürlich sehr wichtig ist, sie letztendlich auch nur ein kurzer Teil am Anfang des Berufslebens darstellt. Die Befragten berichten, dass sie viele Dinge erst wirklich in der Praxis lernen.

    Ich halte es natürlich für extrem wichtig, dass sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die gesellschaftlichen Perspektiven in der Ausbildung auf Gewaltanwendungen thematisiert werden, sodass es schon von Beginn an eine Sensibilisierung dafür gibt, dass diese Befugnis, die man hat, wirklich nur als Ausnahme zu verstehen ist. Vielmehr müsste man aber auch kritisch darüber nachdenken, welche Zwangsmittel überhaupt eingesetzt und welche Gewalttechniken im Rahmen des Einsatztraining gelehrt werden sollten.

  • kohero erklärt: Racial Profiling

    Als am 8. August 2022 der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé von der Polizei erschossen wurde, ist ein seit Jahren thematisiertes Problem erneut durch die Medien gegangen: Polizeieinsätze gegen BiPoC. In dem Zusammenhang kommt immer auch der Begriff Racial Profiling zur Sprache. Aber wie genau kommt es zu dieser Praxis? Welche soziologischen Prinzipien verbergen sich dahinter und warum ist es nicht so einfach, Racial Profiling zu stoppen?

    Der Begriff Racial Profiling umfasst laut Definition der Bundeszentrale für politische Bildung alle polizeilichen Maßnahmen und Maßnahmen von anderen Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamt*innen wie Identitätskontrollen, Befragungen, Überwachungen, Dursuchungen oder auch Verhaftungen, wenn sie nicht auf Grundlage eines konkreten Verdachts oder von Gefahr erfolgen, sondern aufgrund von rassifizierten oder ethnisierten Merkmalen – vor allem Hautfarbe oder (vermutete) Religionszugehörigkeit.

    Keine rechtliche Definition

    Der Begriff selbst stammt aus den USA. Dort wird diese Praxis mittlerweile von einigen Institutionen (u.a. Gerichten) als Problem anerkannt. Davon ist Deutschland noch weit entfernt. Hier gibt es keine rechtliche Definition und schon gar keine expliziten Verbote für die Anwendung von Racial Profiling. Mehr noch, hier bieten Bundes- und Landespolizeigesetze deutliche Handlungsspielräume für die beschriebenen polizeilichen Maßnahmen.

    Zur Kontrolle und Verhinderung unerlaubter Einreisen sind verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen in Grenzregionen bis zu 30 Kilometer ins Landesinnere, an Flughäfen, in Zügen und an Bahnhöfen und auf Autobahnen möglich. Außerdem dürfen örtliche Polizeibehörden in „Gefahrengebieten“, an „gefährlichen“ oder „gefährdeten“ Orten mithilfe polizeilicher Erfahrungswerte oder Kriminalstatistiken anlasslos Personen- und Identitätskontrollen durchführen und Personen durchsuchen. Sogar das Gelände dürfen sie videoüberwachen.

    Vorurteile und Stereotype

    Vorurteile werden definiert als negative oder ablehnende Einstellungen einem Menschen oder einer Menschengruppe gegenüber. Dieser Gruppe werden aufgrund stereotyper Vorstellungen bestimmte Eigenschaften von vornherein zugeschrieben, die so starr und gefühlsmäßig aufgeladen sind, dass sie selbst bei abweichender Erfahrung kaum korrigiert werden können. Vorurteile können zu einer schnellen und präzisen Orientierung in einer komplexen sozialen Umwelt beitragen.

    Stereotype sind die personenbezogenen Eigenschaften einer Gruppe von Menschen. Der kognitive Teil eines Vorurteils ist ein Stereotyp.

    Handlungsfähigkeit und Kontrolle werden durch stereotypisierende Wahrnehmungs- und Urteilsprozesse und Vorurteile unterstützt. Außerdem können Vorurteile helfen, ein positives Selbstbild zu bekommen und zu bewahren, weil sie zur Abwertung und Diskriminierung anderer beitragen und so zu einer positiven Selbsteinschätzung führen. Vorurteile, die man mit anderen teilt, können auch das Gefühl der Zusammengehörigkeit und gegenseitige Sympathie fördern. Sie tragen zu einer stärkeren Identitätsbildung als Gruppe bei.

    Grundlage von Vorurteilen sind Kategorisierungen, also die Unterteilung der Umwelt in abgrenzbare Gruppierungen. Wichtig bei der Kategorisierung ist, dass wahrgenommene Unterschiede zwischen den Mitgliedern verschiedener Gruppen übertrieben und Unterschiede zwischen den Mitgliedern innerhalb derselben Gruppen vernachlässigt werden. Bei der Kategorisierung wird außerdem die Gleichartigkeit von Mitgliedern der einzelnen Gruppen überschätzt. Dadurch wird die Komplexität der sozialen Umwelt weiter reduziert. So kann also die soziale Umwelt in Personen und Gruppen, die „dazugehören“ und solche, die „nicht dazugehören“ eingeteilt werden. Das trägt zu einem Gefühl der sozialen Zugehörigkeit bei. Die soziale Identität wird gestärkt.

    Stereotype als „mentale Abkürzung“

    Zwischen Eigen- und Fremdgruppen finden soziale Vergleichsprozesse statt, die so organisiert werden, dass die eigene Gruppe positive Ergebnisse bekommt. Der*die Fremde wird dafür nicht als Individuum mit spezifischen Eigenschaften, Zielen und Motiven wahrgenommen, sondern ausschließlich als Mitglied einer fremden Gruppe gesehen und als ein*e typischer Vertreter*in dieser Gruppe kategorisiert. Durch die Kategorisierung werden also einzelnen Gruppen Eigenschaften zugeschrieben. Das passiert nicht immer neutral und wird als Stereotyp auf die Individuen dieser Gruppen übertragen.

    Stereotype helfen dabei als „mentale Abkürzungen“, weil aufgrund der Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Gruppierung auch auf die individuellen Eigenschaften dieser Person geschlossen wird. Wesentlich ist, dass die Beurteilung von Personen durch Stereotype oftmals wegen der stark generalisierten und durch kognitive Prozesse verzerrten Informationen zu falschen Schlüssen führt.

    Eine besondere Form von Vorurteilen sind ethnische Vorurteile, also negative, abwertende und feindselige Aussagen und Ansichten über ethnische Gruppen, wobei diese Aussagen und Ansichten stereotyp und wirklichkeitsunangemessen sind. Das heißt, dass sie auf fehlerhaften Verallgemeinerungen beruhen, vereinfacht und starr sind. Eine Form des ethnischen Vorurteils ist beispielsweise die Xenophobie (Fremdenfeindlichkeit).

    Institutioneller Rassismus

    Abwertende Aussagen und Urteile über bestimmte ethnische Gruppen gibt es aber nicht nur als Einstellungen einzelner Personen, sondern auch als gesellschaftliche Ideologien. Die Abwertung anderer durch ethnische Vorurteile geht häufig einher mit einer Aufwertung der Eigengruppe, z.B. des eigenen Volkes. Wichtig ist, dass ethnische Vorurteile übernommen werden und nicht das Resultat eigener Erfahrungen mit einer Gruppe sind. Da Vorurteile ein Teil moderner Gesellschaften sind, ist ihre Übernahme ein Teil des sozialen Lernens und der Sozialisation.

    Institutioneller Rassismus bezeichnet Rassismen, die von Institutionen der Gesellschaft, ihren Gesetzen, Normen und staatlichen Institutionen ausgehen. Der institutionelle Rassismus kann dabei als ein Pendant zum alltäglichen Rassismus in der Mehrheitsgesellschaft verstanden werden. Er zeigt sich durch Ausgrenzung, Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschen.

    Innerhalb der Institutionen werden Rassismen weitergegeben und weiterentwickelt. Normen und Praktiken der Institutionen sind ein Medium für die Verbreitung von Rassismus. Symptome dieser Ausgrenzungsmethoden lassen sich durch die Entmenschlichung anderer Ethnien, durch Gewalt, aber auch durch systematische Ungleichbehandlung erkennen.

     

    Racial Profiling – soziologisch betrachtet

    Der der Polizei allgemein zugeschriebene Korpsgeist führt zu einem starken Zusammenhalt innerhalb der Institution. Das gemeinsame Bekämpfen von Verbrechen kann als Wahrung des Gruppeninteresses der Polizei gewertet werden. Das stabilisierende Gruppeninteresse wirkt sich wiederum auf die Kategorisierung und Stereotypisierung aus, sodass Polizist*innen ihr Selbstbild als „Gesetzeswahrende“ auffassen, und sich damit positiv von den „anderen“, den Kriminellen, abgrenzen.

    Die handelnden Polizist*innen sind sich ihrer Raster und Stereotype im Rahmen ihrer Arbeit nicht bewusst, wodurch sich die selektive Wahrnehmung durch das Racial Profiling verstärkt. Wenn häufig erneut in die gleiche Richtung gesucht wird und jeder Erfolg als Bestätigung gesehen wird, kommt es auch zu einer Verfestigung der Stereotype. Anders als von der Polizei häufig angenommen, ist Racial Profiling in der Regel allerdings nicht erfolgreich.

    Laut des Polizeiwissenschaftlers Rafael Behr sind vor allem die mediale und politische Darstellung von Schwarzen Menschen als Kriminelle essenziell für die Konstruktion eines Stereotyps, das Polizist*innen in ihrem Alltag als Mitglied der Gesellschaft übernehmen. Auch Diskurse über „Ausländerkriminalität“ wirken sich auf das Verständnis einzelner Polizist*innen aus, was empirische Studien belegen.

    Die Ermittlung illegaler Migration kann Gesetzeshüter*innen zur Annahme animieren, Schwarze Menschen als Ausländer*innen zu kategorisieren und zu unterstellen, dass diese deshalb potenziell gegen Einreisebestimmungen verstoßen. Außerdem liegt der Fokus der Polizeiarbeit auf sozialen Schichten, die beispielsweise aufgrund ihres unsicheren Asylstatus in Deutschland Angst vor dem Verlust ihrer Aufenthaltsgenehmigung haben. Deshalb ist die Anzeigebereitschaft dieser Gruppen bei rechtswidrigem Verhalten der Polizei geringer, weil sie häufig negative Konsequenzen befürchten. Auch herrscht in der Polizei ein gewisser Erfolgsdruck vor. Vor allem aus Prestigegründen sei es wichtig, möglichst viele Straftaten aufzudecken.

    Self-fulfilling-prophecy

    Bei Betroffenen entsteht durch Racial Profiling der Eindruck, dass die Benachteiligung aufgrund ihres Aussehens, vor allem auch im starken Kontrast zur Mehrheitsgesellschaft, verstärkt wird. Ihr Unmut drückt sich dann häufig in einer Abwehrhaltung gegenüber der Polizei aus. Dieses Missverhältnis kann so Auslöser einer „self-fulfilling-prophecy“ werden: Wenn Polizist*innen ein rassistisches Prüfungsraster in einer Kontrollsituation verwenden, fühlt sich die betroffene Person diskriminiert und zeigt das durch abwehrendes Verhalten. Die Polizei sieht darin ihre Stereotype bestätigt, und steigert daraufhin ihr Racial Profiling. Die betroffene Gruppe sieht darin dann eine Steigerung des Rassismus und reagiert umso ablehnender gegenüber der Staatsgewalt und dem Staatsapparat insgesamt.

    Stereotype und ethnische Vorurteile können also die Polizeiarbeit und das Verhalten von Polizist*innen gegenüber Personen, die häufig einer bestimmten, „verdächtigen“, Kategorie zugeordnet werden, beeinflussen. Diese Kategorisierungen vereinfachen zwar die Polizeiarbeit, sind aber eindeutig das Ergebnis vorurteilsbehafteter Zuschreibungen. Kritisch zu betrachten ist außerdem, dass in diesem Fall durch eine Instanz, deren Hauptaufgabe die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols ist, Vorurteile und Stereotype zu Abwertung und Diskriminierung anderer führen. Das ist also eindeutig institutioneller Rassismus.

    Dramatisch ist, dass dieser Einfluss auf die Reproduktion gesellschaftlicher Stereotype hat und eine weitere ethnische Grenzziehung zur Folge haben kann. So wird der bestehende institutionelle Rassismus verstärkt und führt damit auch zu vermehrtem Racial Profiling.

  • Greece: Restriction of press coverage follows Moria’s destruction

    When Moria, Europe’s largest refugee camp was destroyed, Greek police imposed restrictions to the journalists reporting on the situation with over 9,000 asylum seekers. They presented the restrictions as temporary; but they are still in effect.

    Protection of the press or restriction of press freedom?

    On February 2, Reporters Without Borders (RSF) published a report . It was a warning that the just implied national guidelines for policing demonstrations “are likely to restrict the media’s reporting and access to information”. And it called “the Greek authorities to review the guidelines in consultation with representatives of the country’s journalists”, which had been absent from the draft of them. What was the case? Based on a presidential decree, a few days earlier the Greek Police had presented the new manual for its operational tactics during demonstrations. According to this, journalists covering protests would now have to work from an area specified by the authorities.

    While concerns for their safety were cited as the official reason, journalists across the country questioned the true motives seeing an effort to control information. Marios Lolos, former head of the photo-journalists union, said that “in 99% of the cases the attacks towards us have been by the Police themselves”.  Although this might be a new measure, critics have seen in the past one and a half years that New Democracy is in power in an effort to restrict coverage on crucial issues, in many cases. One of them has been the reception of the asylum seekers arriving in the country.

    Limiting access to Lesvos island

    On September 8th, multiple fires raised down Moria camp, Europe’s largest and most infamous camp until that moment. In the following days, a large number of reporters representing different publications from around the world were present in Lesvos island. They reported from the coastal road in which more than 9,000 asylum seekers had been sleeping rough. Progressively, after the first days, the Police started barring journalists from entering in the area in which people on the move were restricted. While the official explanation provided was that an operation was underway, it was later proved that this was not a case.

    In at least one incident, a journalist, Iason Athanasiadis, who was on the island on assignment from the German daily Die Welt, was prosecuted. And in other cases journalists spotted on the area were made to leave by officers without uniform. Multiple journalists highlighted these practices among them Katy Fallon (reporting from English-speaking media), Marina Rafenberg (correspondent of French media) — and six press freedom organizations, besides RSF: the International Press Institute (IPI), the European Federation of Journalists (EFJ), the European Centre for Press and Media Freedom (ECMPF), the Free Press Unlimited (FPU), the Osservatorio Balcani e Caucaso Transeuropa (OBCT), and Article 19.

    Further restricted access

    As Solomon reported, a month after the fire access to the new camp was still restricted, with the authorities citing COVID-19 or personal data protection as a reason for responding negatively to media inquiries. On a move that might bring memories to the aforementioned practice for the protests, a spot just in front of the gate of the new facility, which has been built next to the sea, was preserved for the journalists. But, as journalists were expected to report just from outside of the large facility, government-friendly media like the state agency AMNA (Athens Macedonian News Agency) were allowed inside, escorting ministry officials during their visits.

    An unfriendly environment in the Aegean islands

    As of February 4, 6.824 asylum seekers live in the new temporary facility substituting Moria camp. A total of 4.474 more people are living in the four other Aegean islands (Leros, Kos, Samos, Chios), a big number of which in equally dire conditions, and exposed to cold, rain, and wind. Likewise Lesvos, reporting on issues related to these conditions remains largely restricted. Furthermore, in 2020 different cases were reported. On October 19, a German documentary crew was arbitrarily arrested in Samos. A couple of weeks later three German freelance reporters were detained without charge for several hours by the Hellenic Coastguard in Lesvos. As the Greek government has been citing safety concerns related to COVID-19 to limit media access to refugee camps, the camps’ populations have also been living in a constantly expanding lockdown with their access out of it limited since a year. 

    Asylum seekers‘ documentation

    This has resulted in asylum seekers documenting themselves the conditions in which they live into; from teenage girl Parwana Amiri, in Ritsona camp in the Greek mainland, to Twitter accounts broadcasting the results of flooded tents in the new camp in Lesvos, in a different number of cases. Just a few weeks before publication of this article, 50 pictures from camps were shared widely on social media, based on disturbing photos taken by residents themselves as media access to them remains limited.

    Greece is ranked 65th out of 180 countries in RSF’s 2020 World Press Freedom Index.

    This cross-border collaboration by Guiti News (France), Kohero (Germany) and Solomon (Greece) – three independent medias working on migration – delves into a worrying and escalating trend of police violence during the previous year; not only against people on the move, but against the media professionals documenting their issues as well. 

    From the infamous ‘jungle’ of Calais to the evacuation of makeshift camps in the center of Paris, and from the “Black lives matter” demonstrations in different German cities to the destruction of the continent’s largest refugee camp, on the Greek island of Lesvos, cases of police oppression across Europe were condemned by press freedom organizations like the Reporters Without Borders.

    The other articles can be found here: 

    Project coordination: Anna Heudorfer

    https://kohero-magazin.com/griechenland-einschraenkungen-fuer-die-medien-nach-der-zerstoerung-morias/

  • Griechenland: Einschränkungen für die Medien nach der Zerstörung Morias

    Durch eine internationale Kooperation können wir aus Frankreich, Deutschland und Griechenland berichten. Weitere Artikel über diese internationale Kooperation findest du hier und  hier.

    Nachdem Moria, Europas größtes Flüchtlingslager in Griechenland, zerstört wurde, schränkte die griechische Polizei die Arbeit der Journalist*innen ein, die über die Situation der mehr als 9.000 Asylbewerber*innen berichteten. Sie stellten die Einschränkungen als vorübergehend dar; sie sind aber immer noch in Kraft.

    Schutz der Presse oder Einschränkung der Pressefreiheit?

    Am 02. Februar veröffentlichte Reporter ohne Grenzen einen Bericht. Dieser warnte davor, dass die erlassenen nationalen Richtlinien für die polizeiliche Kontrolle von Demonstrationen “wahrscheinlich die Berichterstattung der Medien und den Zugang zu Informationen einschränken werden”. Weiterhin forderte er “die griechischen Behörden auf, die Richtlinien in Absprache mit Vertreter*innen der Journalist*innen des Landes zu überarbeiten”.

    Sie hatten beim Entwurf der Richtlinien nicht mitwirken können. Was war passiert? Auf der Grundlage eines Präsidialdekrets hatte die griechische Polizei einige Tage zuvor das neue Handbuch für ihre Einsatztaktik bei Demonstrationen vorgestellt. Danach müssen Journalist*innen, die über Proteste berichten, nun von einem Bereich aus arbeiten, den die Behörden festlegen. 

    Während man diesen Schritt als Sorge um die Sicherheit der Pressevertreter*innen als offiziellen Grund für kommunizierte, zweifelten Journalist*innen im ganzen Land an diesem Motiv. Sie sahen darin eher einen Versuch, Informationen zu kontrollieren. Marios Lolos, ehemaliger Vorsitzender der Gewerkschaft der Fotojournalisten, sagte, dass “in 99% der Fälle die Angriffe von der Polizei selbst ausgegangen sind”. Obwohl dies eine neue Maßnahme sein mag, haben Kritiker schon in den vergangenen anderthalb Jahren beobachtet, dass die regierende Partei “Neue Demokratie” versucht, die Berichterstattung über entscheidende Themen einzuschränken. Eines davon war die Aufnahme der Asylbewer*innen, die der  Land kommen.

    Zugangsbeschränkungen auf der Insel Lesbos

    Am 8. September brachen mehrere Brände im bis dahin größten und berüchtigen Flüchtlingslager Europas, Moria, aus. In den folgenden Tagen kamen zahlreiche Reporter verschiedener Medien aus der ganzen Welt auf die Insel Lesbos und berichteten von der Küstenstraße. Hier hatten mehr als 9.000 Asylsuchende im Freien geschlafen. Nach den ersten Tagen begann die Polizei, Journalist*innen den Zutritt zu dem Gebiet zu verwehren. Während die offizielle Erklärung lautete, dass ein Polizeieinsatz im Gange sei, konnte man später nachweisen, dass dies nicht der Fall war.

    In mindestens einem Fall wurde ein Journalist, Iason Athanasiadis, der im Auftrag der deutschen Tageszeitung “Die Welt” auf der Insel war, strafrechtlich verfolgt. In anderen Fällen zwangen Beamt*innen ohne Uniform Journalist*innen zum Verlassen des Gebiets. Mehrere Journalist*innen wiesen auf dieses Vorgehen hin, darunter Katy Fallon (Berichterstatterin englischsprachiger Medien), Marina Rafenberg (Korrespondentin französischer Medien) – und sechs Organisationen für Pressefreiheit, neben RSF: das International Press Institute (IPI), die Europäische Journalistenföderation (EJF), das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECMPF), die Free Press Unlimited (FPU), das Osservatorio Balcani e Caucaso Transeuropa (OBCT) und Artikel 19.

    Eingeschränkter Zugang

    Wie das griechische Magazin Solomon berichtete, war der Zugang zum neuen Lager einen Monat nach dem Brand immer noch eingeschränkt. Hierbei führten die Behörden allerdings COVID-19 oder den Schutz persönlicher Daten als Grund für die Ablehnung von Medienanfragen an. Den Journalist*innen wurde – ähnlich wie bei Demonstrationen – auch hier ein Bereich zugewiesen, von dem aus sie arbeiten durften: Vor dem Tor der neuen Anlage, die direkt am Meer gebaut wurde.

    Während die meisten Journalist*innen also nur von außerhalb der großen Anlage berichten konnten, durften regierungsfreundliche Medien wie die staatliche Agentur AMNA (Athens Macedonian News Agency) ins Innere und begleiteten die Ministerialbeamten bei ihren Besuchen.

    Eine unfreundliche Umgebung auf den Ägäischen Inseln

    Mit Stand vom 4. Februar leben 6.824 Asylbewerber in der neuen temporären Einrichtung, die das Lager Moria ersetzt. Auf den vier anderen Ägäis-Inseln (Leros, Kos, Samos, Chios) leben insgesamt 4.474 weitere Menschen.  Ein großer Teil davon unter ebenso problematischen Bedingungen. Sie sind Kälte, Regen und Wind ausgesetzt. Auf Lesbos bleibt die Berichterstattung über diese Zustände weitgehend eingeschränkt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 verschiedene Fälle gemeldet.

    Am 19. Oktober wurde ein deutsches Dokumentarfilmteam auf Samos willkürlich verhaftet. Einige Wochen später hielt die griechische Küstenwache drei deutsche Reporter auf Lesbos ohne Anklage für mehrere Stunden fest. Die griechische Regierung verweist auf Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit COVID-19, um den Zugang der Medien zu den Flüchtlingslagern weiterhin einzuschränken. Dadurch leben auch die Bewohner*innen der Lager seit einem Jahr in einer sich ständig ausweitenden Abriegelung, der sie kaum entkommen können.

    Dokumentationen von Asylsuchenden

    Dies hat dazu geführt, dass Asylsuchende die Bedingungen, in denen sie leben, selbst dokumentieren; von dem Teenager-Mädchen Parwana Amiri im Lager Ritsona auf dem griechischen Festland bis hin zu Twitter-Accounts, die von überfluteten Zelten im neuen Lager auf Lesbos berichten. Nur wenige Wochen vor der Veröffentlichung dieses Artikels wurden 50 beunruhigende Fotos aus den Lagern in den sozialen Medien geteilt, die die Bewohner selbst aufgenommen haben.

    Griechenland stand 2020 auf Platz 65 von 180 Ländern auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen.

    Diese internationale Zusammenarbeit von Guiti News (Frankreich), Kohero (Deutschland) und Solomon (Griechenland) – drei unabhängigen Medien, die sich mit dem Thema Migration beschäftigen – beschreibt einen besorgniserregenden Trend der Polizeigewalt während des vergangenen Jahres; nicht nur gegen Menschen auf der Flucht, sondern auch gegen die Medienschaffenden, die ihre Probleme zeigen wollen.

    Vom berüchtigten „Dschungel“ von Calais bis zur Räumung von behelfsmäßigen Lagern im Zentrum von Paris und von den „Black lives matter“-Demonstrationen in verschiedenen deutschen Städten bis zur Zerstörung des größten Flüchtlingslagers des Kontinents auf der griechischen Insel Lesbos – überall gab es Fälle von polizeilicher Repression, die von Organisationen für Pressefreiheit wie Reporter ohne Grenzen scharf verurteilt werden.

    Die weiteren Artikel gibt es hier: 

    Projektkoordination und Übersetzung: Anna Heudorfer

    https://kohero-magazin.com/greece-restriction-of-press-coverage-follows-morias-destruction/

  • Deutschland: Racial Profiling innerhalb der Polizei

    In Deutschland gibt es einen Mangel an Informationen über das Verhalten von Polizist*innen gegenüber Migrant*innen und People of Color. Einzelfälle und individuelle Berichte deuten auf ein ernstes Problem hin. Der Zugang zur Polizei ist für Journalist*innen und Wissenschaftler*innen schwierig, und so auch die systematische Aufarbeitung der Fälle. Für Reporter ohne Grenzen ganz klar eine Bedrohung der Pressefreiheit.

    Keine Studie notwendig?

    Nachdem der US-Amerikaner George Floyd von einem Polizisten getötet wurde, kam es auch in Deutschland zu „Black Lives Matter“-Protesten. Sie lösten eine Debatte über das Polzeiverhalten gegenüber Menschen mit Migrationshintergund und Racial Profiling aus.

    Im Zuge der Diskussion schlug die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) eine wissenschaftliche Studie innerhalb der Polizei vor, um die aktuelle Situation in Bezug auf rassistische Strukturen zu untersuchen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) verhinderte die Durchführung der Studie, da er nicht alle Polizist*innen unter Generalverdacht sehen wollte. Racial Profiling sei gesetzlich verboten und würde daher innerhalb der Polizei nicht existieren. Was verboten ist, muss nicht erforscht werden, so Seehofers Argument.

    Weitere Ereignisse befeuerten die Debatte: Mehrere Vorfälle von Rechtsextremismus unter Polizist*innen wurden öffentlich. Sie verbreiteten Hassrede gegen Migrant*innen, Geflüchtete und Muslim*innen in Chat-Gruppen. Auch Videos von gewalttätigen Polizist*innen tauchten im Internet auf. Ein aktuelles Beispiel für rassistisches Handeln der Polizei ist der Fall des schwarzen Lehrers Philip Oprong Spenner. Am 22. November 2020 wurde dieser beinahe in seiner Schule „Am Heidberg“ in Hamburg festgenommen. Er arbeitete noch am Abend in der Schule, wo ihn jemand durch das Gebäude laufen sah. Die Polizei rückte mit 15 hochbewaffneten Beamt*innen an. Die Beamt*innen glaubten ihm nicht, dass er in der Schule beschäftigt war – obwohl er die Schlüssel zum Gebäude hatte -, sondern hielten ihn für einen Eindringling, vermutlich aufgrund seiner Hautfarbe.

    https://twitter.com/Kat_Schipkowski/status/1293461200949436419

    Dennoch sieht Minister Seehofer keine Notwendigkeit für eine Rassismusstudie innerhalb der Polizei und nennt die Vorkommnisse „Einzelfälle“. Andere Politiker*innen, insbesondere aus der SPD, betonen dagegen, dass es eine solche Studie braucht. Unterstützt werden sie dabei beispielsweise auch von Sebastian Fiedler, Bundesvorstand beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der sagte, der Minister erweise „auch den Sicherheitsbehörden selber einen Bärendienst”, weil der Eindruck entstehe, es gäbe „etwas zu verstecken”.

    Letztendlich erklärte sich Seehofer bereit, eine Studie über den Arbeitsalltag von Polizist*innen durchzuführen – ein allgemeines Thema, bei dem Rassismus keine zentrale Rolle mehr spielt.

    Eingeschränkter Zugang führt zu Mangel an Beweisen

    Die Folge dieser Haltung ist ein Mangel an Zahlen und Fakten. Ein Bericht des Bundesamtes für politische Bildung zeigt, dass seit Anfang der 1990er-Jahre durchaus Studien über Racial Profiling durchgeführt wurden, darunter Sammlungen von Einzelfällen und Beobachtungsstudien, Umfragen zur Einstellung von Polizist*innen gegenüber „Fremden“ sowie Befragungen von Jugendlichen mit türkischer Familiengeschichte. Sie alle legen nahe, dass Rassismus ein Problem innerhalb der Polizei ist.

    Wie die Autoren des Berichts jedoch feststellen, gibt es große Lücken, vor allem in Bezug auf die Ausprägung und Verbreitung diskriminierender Einstellungen und Praktiken. Sie entstehen durch den schwierigen Zugang für die Forschung und die fehlende  Informationsbasis. Weite Teile der Polizeiarbeit wie Ermittlungen, Überwachung und Verhöre sind noch unerforscht.

    Anne Renzenbrink, die Pressereferentin von Reporter ohne Grenzen erklärt: „Bürokratische Prozesse verlangsamen die Forschung auf diesem Gebiet“. Informationsfreiheitsgesetze sollen Journalist*innen Zugang zu dieser Art von Daten verschaffen, jedoch gibt es immer noch Bundesländer, die bisher keine Richtlinien haben, um diese Vorgänge zu vereinheitlichen. Selbst in Bundesländern, in denen Vorschriften umgesetzt wurden, hindern verschiedene Ausnahmeregelungen Medienvertreter*innen daran, detaillierte Berichte zu erhalten. “Das Problem ist, dass es bislang kein bundesweites Gesetz gibt, das den Zugang zu Informationen über Regierungsstellen und Behörden wie der Polizei gewährleistet”, erläutert Renzenbrink. Für Reporter ohne Grenzen ergibt sich daraus eine Bedrohung der Pressefreiheit. Die Organisation fordert die Regierung auf, mehr Transparenz zu schaffen. 

    Nur zwei Prozent der Ermittlungsverfahren wegen rechtswidriger Polizeigewalt gehen vor Gericht, meist aus Mangel an Beweisen. Oft steht in diesen Situationen ein Wort gegen das andere. Diese Zahl könnte darauf hindeuten, dass sich Polizist*innen häufig gegenseitig decken und nicht gegen ihre eigenen Kolleg*innen aussagen. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl aller Ermittlungsverfahren, bei denen es zu einem Gerichtsverfahren kommt, beträgt durchschnittlich 24 Prozent.

    Berichterstattung über Migration und Kritik an rechten Aktionen

    Im Jahr 2020 hat die Anzahl der Gewalttaten gegen Medienvertreter*innen extrem zugenommen, insbesondere bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, die von rechtspopulistischen Akteuren ausgehen. Eigentlich ist es die Pflicht der Polizei, einen sicheren Arbeitsablauf für die Medien zu ermöglichen. „Medienschaffende sind dazu da, um über diese Demonstrationen zu berichten. Das ist von öffentlichem Interesse – deshalb sollten sie frei arbeiten können“, kritisiert Anne Renzenbrink. 

    Einige Berichte, die von “Reporter ohne Grenzen” bestätigt wurden, zeigen jedoch, dass die Polizei Journalist*innen nicht vor gewalttätigen Demonstrant*innen schützt. Darüber hinaus wird die journalistische Arbeit sogar aktiv behindert. „Obwohl wir in den vergangen Jahren eine Verbesserung erkennen können, kommt es immer wieder vor, dass manche Polizist*innen scheinbar nicht wissen, welche Rechte Medien haben“, sagt Renzenbrink. Reporter*innen wird der Zugang zu Demonstrationen verweigert bis hin zur Erteilung von Platzverweisen oder der Androhung einer Festnahme.

    Mit zunehmender Besorgnis beobachten immer mehr Journalistenverbände diese Entwicklungen, da sie die „journalistische Freiheit stark einschränken“. Mit dem Ziel, die Interaktionen zwischen Polizist*innen und Journalist*innen zu verbessern, wurden die Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei aus dem Jahr 1993 aktualisiert. Doch Reporter ohne Grenzen fordert mehr Maßnahmen: „Während der Polizeiausbildung in Deutschland muss ein Schwerpunkt auf dem Medienrecht liegen. Polizist*innen müssen wissen, wie sie mit Medienschaffenden in diesen Szenarien umgehen sollen“, betont Renzenbrink.

    Bisher haben Journalistenverbände und Polizeischulen nur vereinzelt zusammengearbeitet, obwohl die Realität auf einen „strukturellen Mangel“ hinweist. So könnten durch bundesweite Initiativen, die umfassend über dieses Thema informieren, erste Fortschritte entstehen, die letztlich auf die Wahrung der Pressefreiheit zielen. Renzenbrink betont jedoch, dass Bildung allein nicht ausreicht: „Die Behörden müssen sicherstellen, dass diese Grundsätze in der Realität korrekt umgesetzt werden.“

    Diese internationale Zusammenarbeit von Guiti News (Frankreich), Kohero (Deutschland) und Solomon (Griechenland) – drei unabhängigen Medien, die sich mit dem Thema Migration beschäftigen – beschreibt einen besorgniserregenden Trend der Polizeigewalt während des vergangenen Jahres; nicht nur gegen Menschen auf der Flucht, sondern auch gegen die Medienschaffenden, die ihre Probleme zeigen wollen.

    Vom berüchtigten „Dschungel“ von Calais bis zur Räumung von behelfsmäßigen Lagern im Zentrum von Paris und von den „Black lives matter“-Demonstrationen in verschiedenen deutschen Städten bis zur Zerstörung des größten Flüchtlingslagers des Kontinents auf der griechischen Insel Lesbos – überall gab es Fälle von polizeilicher Repression, die von Organisationen für Pressefreiheit wie Reporter ohne Grenzen scharf verurteilt werden.

    Die weiteren Artikel gibt es hier: 

  • Frankreich: Polizeigewalt gegen Migrant*innen und Journalist*innen

    Durch eine internationale Kooperation können wir aus Frankreich, Deutschland und Griechenland berichten.

    Calais – der größte Slum in Europa

    Polizeigewalt gegen Migrant*innen ist nichts Neues im Jahr 2020. Bekannt wurde das Problem in Calais, einer Stadt im Norden Frankreichs, durch die viele Geflüchtete auf dem Weg nach Großbritannien kommen. Calais wurde 2016 der größte „Slum in Europa“, bevor es in den vergangenen Jahren in Vergessenheit geriet.

    Ende November machte das Thema wieder Schlagzeilen, als im Herzen von Paris etwa 300 Geflüchtete ihre Zelte auf dem Place de la République aufschlugen – nachdem das Camp Saint-Denis einige Tage zuvor geräumt wurde. In der Stadt wurden sie dann ebenfalls mit Gewalt vom Platz vertrieben. Die Schlägereien, der Einsatz von Tränengas und die Fahndungen gingen bis in die Nacht hinein. Auch Journalisten wurden Opfer der Angriffe. 

    Ein Teufelskreis der Gewalt

    Nicht-Regierungsorganisationen wiesen schon 2015 auf den brutalen Umgang mit Geflüchteten hin. Sie folgen dem Vorbild von Calais Migrant Solidarity, welche im Mai desselben Jahres eine Video hochlud, dass die Gewalt des CRS (ein Sicherheitsunternehmen der Regierung, Anm. d. Red.) gegen Migrant*innen zeigte. Diese versuchten, in LKWs zum Hafen von Calais zu gelangen, um die Fähre nach England zu nehmen. Der IGPN (Generalinspektor der Nationalpolizei) wurde in der Folge der Vorfälle festgenommen.

    Im Dezember 2018 zählte ein Bericht von vier Organisationen (Utopia 56, the Migrants‘ Hostel, Refugee Info Bus und der Cabane Juridique) „244 Gewalttaten der Polizei“ gegen Migranten, die über das Jahr hinweg verübt wurden. Der Bericht zählte auch „389 Fälle von Machtmissbrauch der Strafverfolgungsbehörden, von denen 52 mit Gewalt einhergingen“. Der polizeiliche Einsatz von Gewalt – verbal und körperlich – ist laut dieser Organisationen in den letzten Jahren zur Normalität geworden

    Strategie der Verdrängung

    François Gemenne ist Wissenschaftler und auf das Thema der Steuerung von Migration spezialisiert. Er beobachtet, dass die Gewalt gegen Migrant*innen zu „einer Norm wird, weil jede der Räumungen zu einer Kommunikations-Kampagne erklärt wird.“ Dazu sagen auch Mitarbeiter von Info Migrants: die Regierung möchte, dass „der Eindruck entsteht, sie verfolge eine laxe Migrationspolitik und lasse die Migrant*innen ihr Ding machen.“

    Die Strategie der Verdrängung beispielsweise macht Betroffene unsichtbar und verleugnet ihr Dasein, indem sie ständig „aus den Städten, über die Grenzen, aus unserem Blickfeld“ gedrängt werden, „um sie unsichtbar zu machen“, sagt der Wissenschaftler der Universität “Sciences Po” im selben Interview.

    Offener Brief an den Präfekt

    Die Betroffenen selbst haben schon mehrmals Alarm geschlagen. In einem offenen Brief vom 16. November 2020 an den Präfekt von Pas-de-Calais beschrieben Geflüchtete aus Eritrea die Gewalt, die sie erlitten hatten: „Der CRS macht uns das Leben zur Hölle!“, schrieben sie. Die Gewalt sei seit Beginn des zweiten Lockdowns kontinuierlich angestiegen. Die Gruppe von 150 Menschen, die einen Stadtteil namens „BMX“ in Calais bewohnen, kritisieren: „ein Land kann sich nicht demokratisch nennen, wenn es auf solche Art und Weise Gewalt anwendet.“

    In Calais wurde ebenfalls am 11. November ein Eritreer schwer im Gesicht verletzt, nachdem er mit einer LBD40 angeschossen wurde (40mm Handfeuerwaffe). Die Behörden äußerten sich weder zum Gebrauch dieser Waffen, der von vielen Menschenrechtsorganisationen kritisiert wurde, noch zum Einsatz von Tränengas oder Schlägen.

    … wo die Kameras nicht hinsehen

    Die Bilder aus Paris von 23. November, als das Lager von 300 Migrant*innen auf dem Place de la République geräumt wurde, schockierten und empörten viele. Sie schufen ein Bewusstsein für Polizeigewalt in großen Teilen der Bevölkerung. Doch im Norden Frankreichs, und insbesondere in Calais, beobachten die Organisationen weiterhin beinahe täglich gewalttätige Vorfälle. Die Kommunikation des Innenministers zeigt die zwiespältige Haltung des Staates zu diesem Thema:

    Einige Bilder der Räumung des illegalen Migrantencamps auf dem Place de la République sind schockierend. Ich habe gerade einen detaillierten Bericht zu den Vorfällen vom Präfekt der Polizei für morgen Mittag angefordert. Ich werde eine Entscheidung treffen, sobald ich den Bericht erhalte.
    – Gérald Darmanin, Innenminister Frankreichs

    Wie Journalist*innen bei der Arbeit behindert und eingeschüchtert werden

    Am 5. Januar 2021 verweigerte man zwei französischen Journalisten, Simon Hamy und Louis Witter, die Aufhebung ihrer rechtswidrigen Verurteilung vom Verwaltungsgericht in Lille. Was war ihr Anliegen? Sie wiesen auf die Behinderung der Pressefreiheit hin. Da der Zugang zu den Flüchtlingslagern verboten wurde, war es unmöglich geworden, über die Räumung des Camps zu berichten. Ihnen wurde in fünf Instanzen vom 29. und 30. Dezember verweigert, die geräumten Plätze in Grande-Synthe, Calais und Coquelle zu besichtigen.

    Mit der Klage vor dem Gericht hofften die Journalisten, doch noch eine Genehmigung für die Berichterstattung zu erhalten. Die Richter entschieden, dass „die Kläger keine neuen Räumungseingriffe erwähnt hatten. Und dass die Verteidigung der Vertretern der Präfekturen Nord und Pas-de-Calais angab, dass die Evakuierungen abgeschlossen waren.“

    Damit umgingen die Richter jedoch die Grundfrage über den Eingriff in die Meinungsfreiheit: Louis Witter veröffentlichte am 29. Dezember Fotos auf seinen Social Media Accounts. Sie zeigten, wie Sicherheitsteams die Zelte der Geflüchteten mit Messern aufschnitten.

    Wie man das Zelt eines Geflüchteten morgens um 9 bei drei Grad Außentemperatur zerstört“, demonstriert von @prefet 59 (Präfektur von Nord Pas de Calais)

    Eine autoritäre Wandlung

    Zur selben Zeit wächst in Frankreich die Sorge über das „globale Sicherheitsgesetz“ und den umstrittenen Artikel 24. Dieser sieht ein Jahr Inhaftierung und 45.000 Euro Strafe für die „Verbreitung von Bildern, die das Gesicht oder ein anderes Element der Identifizierung“ eines Polizisten vor, wenn es „auf die Verletzung seiner physischen oder psychischen Integrität“ abzielt. Der Europarat ermahnte den Senat, den Text zu ändern, da er die „Meinungsfreiheit verletze“. Auch die UN forderte Frankreich auf, den Text zu überarbeiten. In Frankreich mobilisieren sich die Menschen in einem Klima zunehmend gewalttätiger Demonstrationen. 

    Unabhängige Medien

    Im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen steht Frankreich 2020 auf Platz 34, zwei Plätze niedriger als 2019. Die NGO merkt an, dass „Attacken und Druck gegen Journalisten im besorgenden Maße ansteigen. Viele wurden durch Handfeuerwaffen oder Tränengas der Polizei verletzt.“ Das Vertrauen der Franzosen und Französinnen in die Medien ist laut einem Bericht von Reuters so niedrig wie nie: „es ist mittlerweile das niedrigste (24%) in ganz Europa – insbesondere aufgrund der Berichterstattung über die „Gelb-Westen Demonstranten“. 

    Diese internationale Zusammenarbeit von Guiti News (Frankreich), Kohero (Deutschland) und Solomon (Griechenland) – drei unabhängigen Medien, die sich mit dem Thema Migration beschäftigen – beschreibt einen besorgniserregenden Trend der Polizeigewalt während des vergangenen Jahres; nicht nur gegen Menschen auf der Flucht, sondern auch gegen die Medienschaffenden, die ihre Probleme zeigen wollen.

    Vom berüchtigten „Dschungel“ von Calais bis zur Räumung von behelfsmäßigen Lagern im Zentrum von Paris und von den „Black lives matter“-Demonstrationen in verschiedenen deutschen Städten bis zur Zerstörung des größten Flüchtlingslagers des Kontinents auf der griechischen Insel Lesbos – überall gab es Fälle von polizeilicher Repression, die von Organisationen für Pressefreiheit wie Reporter ohne Grenzen scharf verurteilt werden.

    Die weiteren Artikel gibt es hier: 

    Projektkoordination: Anna Heudorfer | Übersetzung: Emily Kossak

    https://kohero-magazin.com/france-police-violence-towards-migrants-and-journalists-covering-migration/

  • zu.flucht-Podcast: Rassistische Polizeigewalt in Deutschland

    In der neuen Folge von Multivitamin geht es um rassistische Polizeigewalt. Am 7. Januar 2005 verbrennt Oury Jalloh aus Sierra Leone, gefesselt an Händen und Füßen in einer Dessauer Polizeizelle. In der offiziellen Version heißt es, Jalloh habe sich selbst angezündet. Warum das nicht stimmen kann und wie in Polizei und Justiz systematisch vertuscht wird, hat uns Nadine Saeed von der Initiative Oury Jalloh erzählt.
    Aber rassistische Polizeigewalt fängt bereits viel früher an: Wenn Polizist*innen migrantisch gelesene Menschen und PoC ohne ersichtlichen Grund kontrollieren und schikanieren, endet das nicht selten in Gewalt. Wir haben mit Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland über Racial Profiling und seine Folgen gesprochen. Außerdem erzählt uns Meisam aus Afghanistan von seinen Erfahrungen mit der Polizei.
    Wenn ihr Fragen, Anmerkungen oder Themenvorschläge für die nächsten Folgen von Multivitamin habt, schreibt uns gerne unter podcast@kohero-magazin.de!
    TRIGGERWARNUNG: In dieser Folge werden gewaltsame Handlungen durch die Polizei explizit beschrieben. Wenn es dir damit nicht gut geht, solltest du die Folge lieber überspringen oder sie dir nicht alleine anhören.
    Das Multivitamin-Team: Lilli Janik, Lena Wilborn, Kim Sarah Eckert, Marie Lina Smyrek, Anne Josephine Thiel, Sally Wichtmann, Anna Seifert, Florent Gallet
    Links zur Folge:
    Initiative Oury Jalloh
    Initiative Schwarze Menschen in Deutschland
    Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
    WDR-Doku Polizeigewalt
    Zwischenbericht Polizeigewalt Uni Bochum
    ARD-Doku Polizeigewalt
    Beispiel Dänemark Beschwerdestelle
    Taz-Artikel Polizeigewalt

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